Die CDU Hatten hat damals beantragt, dass der Rat der Gemeinde Hatten folgenden Beschluss fasst:Der Bürgermeister wird beauftragt, einen dringenden Appell an die Niedersächsische Landesregierung zu richten, um die Kosten für die Weiterbeschäftigung der Schulsozialarbeiter/innen bzw. pädagogischen Mitarbeiter/innen an den Grundschulen und weiterführenden Schulen der Gemeinde Hatten zu übernehmen.Begründung:Zum Ende des Jahres 2024 laufen landesweit die Verträge von über 2400 pädagogischen Mitarbeitern und Schulsozialarbeitern aus, die im Rahmen des Programms "Startklar in die Zukunft" befristet eingestellt wurden. Auch die Gemeinde Hatten ist hiervon betroffen, insbesondere die Grundschulen Kirchhatten (2 Stellen, 13,8 Stunden) und Sandkrug (1 Stelle, 8,6 Stunden). Dies stellt die Schulen in ihrer pädagogischen Arbeit und auch die Gemeinde vor besonderen Herausforderungen.Das Land Niedersachsen verweist zwar auf das sogenannte "Startchancen-Programm", welches jedoch nicht alle betroffenen Schulen erfasst. Tatsächlich sind 85 % der derzeitigen Mitarbeiter an Schulen beschäftigt, die nicht Teil dieses Programms sind. Somit wird für FraktionsvorsitzenderAdolf OltmannOstrittrumer Str. 1726209 Hatten04482/1632adolf.oltmann@ewetel.de04.11.2024Fraktion Hatteneinen Großteil der pädagogischen Mitarbeiter/innen, insbesondere auch an Schulen in der Gemeinde Hatten, keine Perspektive der Weiterbeschäftigung angeboten.Dieser Verlust an pädagogischem Personal führt zu massiven Einschnitten in der Betreuung und Förderung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere an Grundschulen, wo sozialpädagogische Unterstützung essenziell ist. Die Einführung des Ganztagsbetriebs ab 2026 und der bestehende Fachkräftemangel im Bildungsbereich verstärken die Dringlichkeit, eine tragfähige Lösung hier in der Gemeinde zu finden. Ohne eine Übernahme der Kosten durch das Land wird es der Gemeinde Hatten in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage kaum zumutbar sein, die entfallenden Stellen aus eigenen Mitteln zu finanzieren.Die CDU-Fraktion sieht hier deshalb dringenden Handlungsbedarf, um die Kontinuität der Betreuung und die Bildungsqualität in der Gemeinde Hatten sicherzustellen. Die Landesregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden und die Kommunen nicht mit dieser schwierigen Situation allein lassen.In einer Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen SpitzenverbändeNiedersachsens zu dem Haushaltsgesetz 2025 (LT-Drs. 19/4900) und Haushaltsbegleitgesetz 2025, (19/5319) sowie Finanzstatusbericht des Finanzministeriums (Vorlage 142) Schreiben der Landtagsverwaltung vom 26.9.2024 ? II/715 ? 0103-01/03 wurde die zunehmende Nichtbeachtung des Konnexitätprinzips kritisiert. Dies wirkt sich hier in dem Wegfall der Schulbegleitung und der sozialpädagogischen Mitarbeit deutlich aus.
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